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Prüfungen sollen Mehrwert für Genossenschaften bringen.

Prüfungswesen - Gemeinsam den "Mehrwert" erzeugen

 

Über die Prüfung: Die gesetzliche Prüfungspflicht für Genossenschaften wird nicht von allen Genossenschaften nur als Vorteil gesehen. Wir nehmen diese Kritik durchaus sehr ernst, vor allem, wenn sich damit „Rechtsform-Nachteile“ verbinden würden. Deshalb schauen wir genau hin, welches „Risiko-Potenzial“ eine Genossenschaft hat. Denn genau dort lässt setzt die Kritik an. Eine gute Vorbereitung der Prüfung, hat ebenfalls Einfluss auf die Kosten.

 

Bei aller Kritik, eine Prüfung durch Verbände ist – bei mindestens gleicher Qualität – wesentlich preisgünstiger, wie Leistungen durch Wirtschaftsprüfer. Denn, die Gebühren legen die Mitglieder des Verbandes selbst fest!

Prüfungs-Testate sind für viele Genossenschaften alles andere als „hinderlich“, denn Mitglieder, Gläubiger – vor allem Banken – legt durchaus Wert darauf, unabhängige Testate (Prüfungsberichte) zu erhalten. Auch für das Ansprechen neuer Mitglieder kann die Prüfungspflicht durchaus vorteilhafte Argumente bringen …

 

Schließlich sind Genossenschaften die mit – weitem Abstand – insolvenzsicherste Rechtsform.  Könnte das vielleicht auch etwas mit „Prüfungspflicht“ zu tun haben? 

Und bei uns gilt der Grundsatz: Eine Prüfung sollte „Mehrwert“ für die Genossenschaft bringen. Ein solcher „Mehrwert“ wird von Genossenschaft zu Genossenschaft unterschiedlich sein. Schon ein Hinweis auf ein mögliches Förderprogramm kann viel mehr Wert sein, wie die Kosten einer Prüfung …

 

Bei Kleinstgenossenschaften haben wir sichergestellt, dass Prüfungskosten ganz sicher nicht dazu führen, deshalb auf die Gründung einer Genossenschaft zu verzichten.  

Kleine Genossenschaften werden alle 2 Jahre geprüft – Große Genossenschaften jährlich. Die vom Verband ausgestellte Prüfungsbescheinigung ist beim Registergericht einzureichen.

Neben dem Jahresabschluss wird auch die Geschäftsführung geprüft. Die Arbeit der Gremien, wie  – Vorstand-Aufsichtsrat-General- o. Vertreterversammlung, gehören hierzu.

Eine Prüfung sollte benutzt werden, um – ausgehend von den IST-Werten – vor allem die SOLL-Potenziale der Genossenschaft zu entwickeln. 

Gremienprotokolle – vor allem die von Generalversammlungen – sollten zeigen, dass Planungen und Beschlüsse zur Zukunftsfähigkeit der Genossenschaft gefasst wurden.  Das ist der Weg, um die WirKraft-Vorteile anzubahnen.

Wir bieten die unterschiedlichen genossenschaftlichen Prüfungen an. 

4 Kategorien von ordentlichen Prüfungen:

§53a 

1

Abs 2

Sonderprüfungen:

Gründungsprüfung § 11

Gutachten für Umwandlung und Verschmelzung

Betriebswirtschaftlichen Prüfungen

Beitrittserklärung DEGP 

Wir bieten zwei Prüfvarianten an:

Classic

Sie senden uns Ihre Unterlagen und unsere Verbandsprüfer erstellen daraus den Prüfbericht. 

Geringer Zeitaufwand und voller Service 

Prüfung 4.0 

Sie Tragen die Relevanten Punkte in unserer Prüfungsmaske ein, übersenden die Unterlagen und bekommen den Prüfbericht zugesendet. 

Vorteil: Sie erkennen selbständig die Prüfrelevanten Punkte und können im Vorfeld der Prüfung konkretisieren.

Prüfungsfragen

DEGP PRÜFUNGSTEAM

 

Melanie Wuske (Prüferin)

Blanka Stach (Prüfungsorganisation)

Mario Friesel (Prüfer/Qualitätsbeauftragter)

Rolf Gräser (Hauptverantwortlicher Prüfung)

Andre Schlipp (Prüfer)

und mehr

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Prüfung Classic

Informationen und Beauftragungen 

Bitte Hier

Prüfung 4.0

 

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